Ordination
Dr. Sir Andreas
Gynäkologie & Geburtshilfe
Senologie
Fürstenstrasse 5
A - 5400 Hallein
Der Mutter-Kind-Pass fasst das
österreichische Vorsorgeprogramm für
Schwangere, Mutter und Kind bis zum 5.
Lebensjahr in einem Heft zusammen.
Die Austellung des Passes muß bis zum
Ende der 16. Schwangerschaftswoche erfolgen!
Die erste Untersuchung des Kindes bis zum
Ende der 1. Lebenswoche!
Beim Frauenarzt sind grundsätzlich 5
Untersuchungen vorgesehen - ihr Gynäkologe
beurteilt die Notwendigkeit von weiteren
Kontrollen, aber auch Sie können ein kürzeres
Intervall wünschen. Die Tabelle nebenan zeigt
Ihnen die vorgeschriebenen Untersuchungen.
Zusätzlich zu den genannten
Untersuchungen wird jeweils eine
Ultraschalluntersuchung der Schwangeren in der
8., 9., 10., 11. oder 12., in der 18., 19., 20., 21. oder
22. und in der 30., 31., 32., 33. oder 34.
Schwangerschaftswoche empfohlen.
Nach Abschluss der Pass-Untersuchungen
in der Schwangerschaft übernimmt ihre
ausgewählte Krankenhauseinheit die weitere
geburtshilfliche Betreuung. Auch die erste
Wochenbettphase wird im Spital versorgt, die
erste Kindesuntersuchung erfolgt auf Ihren
Wunsch auch noch dort.
Zwischen der 18. und 22. Woche besteht
die Möglichkeit einer Hebammenberatung.
Auch nicht österreichische Schwangere
haben Zugang zum Mutter-Kind-Pass-System!
ACHTUNG! Ein komplett ausgefüllter
Mutter-Kind-Pass gilt als Voraussetzung für
die Weitergewährung von
Kinderbetreuungsgeld! Nähere
Informationen unter:
1.
Bis zum Ende der 16. Schwangerschaftswoche
•
Blutuntersuchungen:
o
Test auf Vorliegen einer Luesinfektion
o
Bestimmung der Blutgruppe und des
Rhesusfaktors, ausgenommen bei Vorliegen
eines Originalbefundes
o
Bestimmung des Hämoglobinwertes und
des Hämatokrits (oder der
Erythrozytenzahl)
o
Toxoplasmosetest mit
Wiederholungsuntersuchungen bei
negativem bzw. abklärungsbedürftigem
Titer, ausgenommen bei Vorliegen eines
Originalbefundes über einen eindeutig
positiven Titer
o
Bestimmung des Rötelnantikörpertiters
o
HIV-Test
•
Ausführliche Anamneseerhebung
•
Gynäkologische Untersuchung (Vaginalbefund)
•
Erhebung von mütterlichen und kindlichen
Risikofaktoren
•
Beurteilung der Notwendigkeit weiterer
Untersuchungen
2.
17., 18., 19. oder 20. Schwangerschaftswoche
•
Interne Untersuchung
•
Ausführliche Anamneseerhebung
•
Gynäkologische Untersuchung (Vaginalbefund)
•
Erhebung von mütterlichen und kindlichen
Risikofaktoren
•
Beurteilung der Notwendigkeit weiterer
Untersuchungen
3.
25., 26., 27. oder 28. Schwangerschaftswoche
•
Bestimmung des Hämatokrits und des
Hämoglobinwerts
•
Hepatitis-B-Untersuchung (HBS-Antigen-
Bestimmung)
•
Oraler Glukosetoleranztest
•
Ausführliche Anamneseerhebung
•
Gynäkologische Untersuchung (Vaginalbefund)
•
Erhebung von mütterlichen und kindlichen
Risikofaktoren
•
Beurteilung der Notwendigkeit weiterer
Untersuchungen
4.
30., 31., 32., 33. oder 34. Schwangerschaftswoche
•
Ausführliche Anamneseerhebung
•
Gynäkologische Untersuchung (Vaginalbefund)
•
Erhebung von mütterlichen und kindlichen
Risikofaktoren
•
Beurteilung der Notwendigkeit weiterer
Untersuchungen
5.
35., 36., 37. oder 38. Schwangerschaftswoche
•
Ausführliche Anamneseerhebung
•
Gynäkologische Untersuchung (Vaginalbefund)
•
Erhebung von mütterlichen und kindlichen
Risikofaktoren
•
Beurteilung der Notwendigkeit weiterer
Untersuchungen
Ordinationszeiten: Fr 13:30-20h